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ZU IHRER INFORMATION - REFUGIO IMMOBILIEN ARBON MAKLERVERTRAG IMMOBILIENVERKAUF

MAKLERVERTRAG / VERKAUFSAUFTRAG
REFUGIO IMMOBILIEN AG, Höhenweg 1, CH-9320 Arbon TG
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1. VERTRAGSPARTEIEN Auftraggeber (Eigentümer): Name, Vorname: __________________________________________________ Adresse: __________________________________________________ PLZ, Ort: __________________________________________________ Beauftragter (Makler): Firma / Name: __________________________________________________ Adresse: __________________________________________________ PLZ, Ort: __________________________________________________ 2. VERTRAGSOBJEKT Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Verkauf folgender Immobilie: Objektart: [ ] Haus [ ] Wohnung [ ] Grundstück Adresse: __________________________________________________ Grundbuch-Nr.: __________________________________________________ 3. VERKAUFSPREIS (RICHTPREIS) Der angestrebte Verkaufspreis beträgt: CHF _______________________ Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 4. MAKLERPROVISION (HONORAR) Das Honorar ist ein Erfolgshonorar. Es wird nur geschuldet, wenn der Verkauf der Immobilie durch die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers zustande kommt (Erfolgsprinzip nach Art. 413 OR). Die Provision beträgt: CHF 2900.00 (inkl. MwSt., falls anwendbar). Das Honorar wird am Tag der öffentlich beurkundeten Eigentumsübertragung (Notariatstermin) zur Zahlung fällig. Kündigt eine Partei den Vertrag vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Provision, es sei denn, ein vom Makler vermittelter Käufer unterschreibt den Kaufvertrag später dennoch. 5. VERTRIEBSKOSTEN & SPESEN [ ] Die Aufwände für Inserate, Fotos und Dokumentationen sowie die Immobilienbewertung sind in der obigen Provision vollumfänglich enthalten. 6. EXKLUSIVITÄT (Alleinauftrag) [ ] Es handelt sich um einen EXKLUSIVEN Alleinauftrag. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer keine weiteren Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. [ ] Es handelt sich um einen EINFACHEN Auftrag. Der Auftraggeber darf weitere Makler beiziehen oder das Objekt privat verkaufen. 7. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft. Er wird auf eine feste Dauer bis zum _______________ abgeschlossen. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um einen Monat. Eine vorzeitige Auflösung ist gemäss Art. 404 OR jederzeit und fristlos möglich. 8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Es gilt Schweizer Recht (insb. Art. 412 ff. OR). Gerichtsstand ist der Ort der Immobilie: _______________________ Ort, Datum: _______________________ Unterschrift Auftraggeber: _______________________ Unterschrift Makler: _______________________ ==================================================================

Kontakt Refugio Immobilien, 9320 Arbon

Telefon 071 - 553 39 93

Mobil 079 - 441 02 60

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