Sit 1970 am schaffä
MAKLERVERTRAG / VERKAUFSAUFTRAG
REFUGIO IMMOBILIEN AG, Höhenweg 1, CH-9320 Arbon TG
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1. VERTRAGSPARTEIEN
Auftraggeber (Eigentümer):
Name, Vorname: __________________________________________________
Adresse: __________________________________________________
PLZ, Ort: __________________________________________________
Beauftragter (Makler):
Firma / Name: __________________________________________________
Adresse: __________________________________________________
PLZ, Ort: __________________________________________________
2. VERTRAGSOBJEKT
Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Verkauf folgender Immobilie:
Objektart: [ ] Haus [ ] Wohnung [ ] Grundstück
Adresse: __________________________________________________
Grundbuch-Nr.: __________________________________________________
3. VERKAUFSPREIS (RICHTPREIS)
Der angestrebte Verkaufspreis beträgt: CHF _______________________
Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
4. MAKLERPROVISION (HONORAR)
Das Honorar ist ein Erfolgshonorar. Es wird nur geschuldet, wenn der Verkauf
der Immobilie durch die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers zustande
kommt (Erfolgsprinzip nach Art. 413 OR).
Die Provision beträgt: CHF 2900.00
(inkl. MwSt., falls anwendbar).
Das Honorar wird am Tag der öffentlich beurkundeten Eigentumsübertragung
(Notariatstermin) zur Zahlung fällig. Kündigt eine Partei den Vertrag vorzeitig,
besteht kein Anspruch auf Provision, es sei denn, ein vom Makler vermittelter
Käufer unterschreibt den Kaufvertrag später dennoch.
5. VERTRIEBSKOSTEN & SPESEN
[ ] Die Aufwände für Inserate, Fotos und Dokumentationen sowie die Immobilienbewertung sind in der obigen
Provision vollumfänglich enthalten.
6. EXKLUSIVITÄT (Alleinauftrag)
[ ] Es handelt sich um einen EXKLUSIVEN Alleinauftrag. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, während der Vertragsdauer keine weiteren Makler
mit dem Verkauf zu beauftragen.
[ ] Es handelt sich um einen EINFACHEN Auftrag. Der Auftraggeber darf
weitere Makler beiziehen oder das Objekt privat verkaufen.
7. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft.
Er wird auf eine feste Dauer bis zum _______________ abgeschlossen.
Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um einen Monat.
Eine vorzeitige Auflösung ist gemäss Art. 404 OR jederzeit und fristlos
möglich.
8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt Schweizer Recht (insb. Art. 412 ff. OR).
Gerichtsstand ist der Ort der Immobilie: _______________________
Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Auftraggeber: _______________________
Unterschrift Makler: _______________________
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Telefon 071 - 553 39 93
Mobil 079 - 441 02 60
E-Mail: info@refugio-immobilien.ch